2020 wurden 65 Prozent der Rinder in einem Laufstall gehalten – um 15 Prozent mehr als noch 10 Jahre zuvor. Die dauernde Anbindehaltung ist bis auf wenige Ausnahmen, die noch bis 2029 gelten, gesetzlich verboten. Seit Anfang 2024 müssen Kühe, damit ihre Milch mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden darf, an mindestens 90 Tagen Weide, Auslauf oder eine sonstige Bewegungsmöglichkeit haben. Vor allem in den westlichen Bundesländern leben viele Rinder in Kombinationshaltung: Den Winter verbringen sie im Stall und im Sommer grasen sie frei auf den Almen – das wird auch „saisonale Anbindehaltung“ genannt.